Das Tätigkeitsfeld der Bauleitplanung beeinhaltet die Erarbeitung von Bebauungsplänen und Flächennut- zungsplänen. Hierbei werden die verantwortlichen kommunalen Gremien von uns während des gesamten Verfahrens umfassend sowohl über die gestalterisch-konzeptionellen als auch die rechtlichen Aspekte beraten. Augrund der demographischen Entwicklung und der Planungsleitlinie "Innenentwicklung vor Außen- entwicklung" ging die Zahl der bearbeiteten Bebauungspläne für Neubaugebiete in den letzten Jahren stetig zurück. Der Schwerpunkt unserer bauleitplanerischen Arbeit liegt nun in der Überplanung des Innenbereichs. Wichtige Schlagworte sind hier das Flächenrecycling sowie die Behebung von Rechtsfehlern in bestehenden Bebauungsplänen. Am Anfang der Bearbeitung von Bebauungsplänen steht eine genaue Bestandsaufnahme, welche die städtebauliche Situation der Umgebung einschließt. |
Auf dieser Grundlage werden dem Gemeinderat verschiedene Planungsvarianten in Form von städtebaulichen Entwürfen zur Diskussion gestellt, die bezüglich ihrer verschiedenen Vor- und Nachteile gewichtet werden können. Nachdem sich der Gemeinderat für seine favorisierte Planungsvariante entschieden hat, erfolgt die Ausarbeitung zum Bebauungsplanentwurf, bei dem die erarbeiteten städtebaulichen Zielsetzungen in konkrete Festsetztungen gekleidet werden. In den anschließenden Beteiligungs- verfahren der Bürger und der Behörden beraten wir die zuständigen kommunalen Gremien bei der Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen. Wir unterstützen die Gemeinden bei der Abwägung der unterschiedlichen Belange, damit sie zu einer gerechten Entscheidung kommen, die auch in juristischer Hinsicht abgesichert ist. Hierzu gehört auch die Erarbeitung von umfangreichen planerischen Stellungnahmen und Beschlussvorlagen zu den einzelnen Anregungen. |